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Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer gilt seit 2009 für alle Erträge aus Kapitalanlagen. Diese Steuer fällt auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen an und beträgt einheitlich 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Details zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer wird in der Regel von einer Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Es gibt jedoch einen Freibetrag in Höhe von bis zu 1000,- Euro im Jahr (bei Eheleuten in doppelter Höhe), der steuerfrei bleibt. Dieser sogenannte Sparerfreibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag kann bei der Steuererklärung geltend gemacht oder bereits zuvor in Form von Freistellungsaufträgen bei der Bank eingereicht werden, so dass die Bank die Steuer gar nicht erst abführt.

Abgeltungssteuer bei WIWIN

Seit 2021 führen wir für von uns vermittelte Nachrangdarlehen die Zinsen direkt ab und berechnen somit Netto Zinsen.

Bei vor 2021 gestarteten Projekten mit mehreren Jahren Laufzeit, werden nach wie vor die Brutto-Zinsen ausgezahlt. Daher wird bei diesen Nachrangdarlehen bei den Zinszahlungen keine Abgeltungsteuer einbehalten, da diese Kapitalmarktprodukte nicht von einer Bank herausgegeben werden. Gib daher für diese Projekte die erhaltenen Zinsen selbst bei der Steuererklärung an. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Zinshöhe, erhältst du von uns jeweils eine Zinsberechnung.

Übrigens: Liegt dein individueller Steuersatz unterhalb von 25 Prozent, kann dieser niedrigere Steuersatz vom Finanzamt zu Grunde gelegt werden.

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