Überspringen zu Hauptinhalt

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie etwa der Wind- oder Solarenergie. Seit seinem Inkrafttreten im April 2000 bildet das EEG die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Neben der Auszahlung der EEG-Vergütung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen regelt es insbesondere den verpflichtenden Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen an das öffentliche Stromnetz sowie die vorrangige Abnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen durch den zuständigen Netzbetreiber.

Mehr zu unseren Investitionen in erneuerbare Energien erfährst du hier.

An den Anfang scrollen