Sachwertorientierte Investition in Wind-, Wasser- und Solarkraftwerke
Konzept
Der Kraftwerkpark III, ein Tochterunternehmen der Green City AG, finanziert ausgewählte Wind-, Wasser- uns Solarkraftwerke in Europa. Die Grundidee hinter dem Kraftwerkspark III fußt auf einer Überzeugung: Die Energiewende kann nur durch den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen.
Das Investitionskonzept des Kraftwerkspark III sieht den Aufbau eines regenerativen Kraftwerkspools insbesondere mit mehreren Wind-, Wasser- und Solarkraftanlagen vor. Die Projekte werden nach definierten Investitionskriterien schrittweise in den Kraftwerkspark III integriert. Die Emittentin hat bereits elf Projekte in Deutschland, Frankreich und Italien gebündelt. Erstmals werden zudem bis zu 2 Mio. Euro für die Entwicklung einer Speichertechnologie bereitgestellt.
Ausgewählte Projekte
Wichtige rechtliche Hinweise
Diese Internetseite dient Werbezwecken und bietet keine vollumfänglichen Informationen über die Schuldverschreibungen und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder eine individuelle Anlageempfehlung oder -beratung dar. Für eine Investitionsentscheidung zum Erwerb der Schuldverschreibungen ist ausschließlich der veröffentlichte Wertpapierprospekt „Inhaberschuldverschreibungen Kraftwerkspark III – Tranche C“ vom 13. März 2018 samt etwaigen Nachträgen maßgeblich, welche auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht oder kostenlos angefordert werden kann. Eine Investition in die Schuldverschreibungen unterliegt bestimmten Risiken, bis hin zu einem möglichen Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsen. Interessentinnen und Interessenten müssen daher den gesamten Wertpapierprospekt samt etwaigen Nachträgen (einschließlich der darin beschriebenen Risiken) sorgfältig lesen und verstehen. Angaben zu früheren Wertentwicklungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung der Schuldverschreibungen.
Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen werden derzeit grundsätzlich nur in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, ab einem späteren Zeitpunkt auch in Frankreich, öffentlich angeboten. Es erfolgt kein Angebot in Rechtsgebieten / Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Es erfolgt daher insbesondere kein Angebot in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung in den Vereinigten Staaten registriert. Sämtliche Informationen und Unterlagen (einschließlich des Wertpapierprospektes) dürfen daher nicht in diese Länder übermittelt werden. Der Ausschluss des Angebots gilt für sämtliche Staatsbürger der Vereinigten Staaten, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten (Greencard) und aus einem anderen Grund in den Vereinigten Staaten unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Bürger. Gleiches gilt für natürliche und juristische Personen mit statuarischem Sitz, tatsächlichen Verwaltungssitz, Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in den Vereinigten Staaten. Auch sind US-amerikanische Gesellschaften oder sonstige nach dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheiten, Vermögensmassen oder Trusts, welche der US-Bundesbesteuerung unterliegen, vom Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Staatsbürger der Länder Kanada, Australien oder Japan oder eine natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz, tatsächlichen Verwaltungssitz oder statutarischen Sitz in den vorstehenden Ländern haben, vom Angebot ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sonstige natürliche oder juristische Personen, denen gegenüber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Rechtsvorschriften ein Angebot rechtswidrig wäre.