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Das Angebot im Detail

Tomorrow GmbH mit Sitz in Hamburg (Geschäftsanschrift: Karolinenstraße 9, Hinterhaus, 20357 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. HRB 146816)

Geschäftstätigkeit der Emittentin ist die Entwicklung und der Betrieb von Internet Plattformen und Mobile Apps sowie technische Dienstleistungen, die zwar zur Erbringung von Zahlungsdiensten Dritter beitragen, jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übermittelnden Geldbeträge gelangen, wie beispielsweise die Verarbeitung und Speicherung von Daten, vertrauensbildende Maßnahmen und Dienste zum Schutz der Privatsphäre, Nachrichten- und lnstanzenauthentisierung, Bereitstellung von IH- und Kommunikationsnetzen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz unterliegen. Das Unternehmen verbindet die beiden Themen “Mobile Banking“ und “Nachhaltige Finanzen“. Im Rahmen dessen bietet die Emittentin in Zusammenarbeit mit einem Bankinstitut ein sog. Smartphone-Banking für Privatkunden an.

Kapitalanlageprodukt in Form unverbriefter, nachrangiger tokenbasierter Genussrechte, die mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet sind.

Tomorrow setzt ab 2021 den Kurs auf Wachstum, um seinen Impact weiter auszubauen. Dafür plant Tomorrow die Internationalisierung für das kommende Jahr und arbeitet zusätzlich an weiteren Features zur Monetarisierung, wie einem zweiten Premium-Konto. Die Vision führt jedoch weit über mobiles Banking hinaus: Tomorrow will eine umfassende Plattform rund um nachhaltige Finanzen werden. Mit nachhaltigen Investment- und Vorsorgeprodukten, von denen erste bereits im kommenden Jahr an den Start gehen. Sowie mit Versicherungen, Krediten und Partnership-Programmen, nach strengsten Anforderungen an die möglichen Partner*innen sowie die Transparenz der Produkte.

Mindesinvestitionsbetrag: 100 Euro

Gesamtvolumen: 2.000.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Genussrechte beginnt 01. Oktober 2020 und endet mit Ablauf des 30. September 2030. Die Laufzeit endet automatisch mit Eintritt eines Exitereignisses. Ein Exitereignis liegt vor, wenn

  • mehr als 50% der im Zeitpunkt des Exitereignisses an der Emittentin gehaltenen Geschäftsanteile im Rahmen einer oder mehrerer zusammenhängender Transaktionen (Share Deal-Exit“) veräußert und übertragen werden;
  • eine Gewinnausschüttung an Gesellschafter der Emittentin aufgrund des Verkaufs und der Übertragung von mehr als 50% der materiellen und immateriellen Vermögenswerte der Emittentin im Rahmen einer oder mehrerer zusammenhängender Transaktionen erfolgt („Asset Deal-Exit“);
  • ein direkter oder indirekter Börsengang der Emittentin stattgefunden hat.

Anleger*innen können die tokenbasierten Genussrechte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten innerhalb der Laufzeit ab dem 30. September 2025 ordentlich kündigen. Ferner ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund für Anleger*innen möglich.

Die Anleger*innen sind während der Laufzeit jährlich und quotal an den Jahresergebnissen von Tomorrow beteiligt. Der Gewinnanteil bemisst sich dabei an der Höhe der Dividende, die die Tomorrow an ihre Gesellschafter*innen ausschüttet. Bei der Rückzahlung zum Laufzeitende wird zwischen dem Basisrückzahlungsbetrag und dem Exitbetrag unterschieden. Der Basisbetrag errechnet sich aus dem investiertem Kapital zuzüglich einer endfälligen Verzinsung in Höhe von 5% p.a.. Der Exitbetrag ist im Falle eines Exitereignisses fällig. Die Höhe des Exitbetrags kann dabei stark variieren. Unter Punkt 6 in den Genussrechtsbedingungen werden die verschiedenen Exitereignisse inklusive Beispielrechnung noch genauer erklärt.

Die tokenbasierten Genussrechte sind nach dem Ende der Laufzeit sowie im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Laufzeit nach einer Kündigung bzw. im Falle des Eintritts eines Exitereignisses vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre zum Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags, der Zinsansprüche
sowie der Ansprüche auf Gewinn- und Exit-Beteiligung. Der Eintritt Einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem* der Anleger*in zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der*die Anleger*in den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert oder wenn er*sie trotz des bestehenden Verlustrisikos die Rückzahlung des Anlagebetrags, der Zinsansprüche sowie der Ansprüche auf Gewinn- und Exit-Beteiligung aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des*der Anlegers*in führen. Daher sollte der*die Anleger*in alle Risiken unter Berücksichtigung seiner*ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger*innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger*innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Es fallen keine Gebühren für den*die Anleger*in an.

Der*Die Anleger*in erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern er*sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und das Wertpapier im Privatvermögen hält. Die Einkünfte werden mit 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Nach Ablauf der Lockup-Periode von einem Jahr können die tokenisierten Genussrechte gehandelt werden.

Sämtliche Ansprüche des*der Anlegers*in aus dem Genussrechtsbedingungen – insbesondere die Ansprüche auf Verzinsung, Tilgung, Gewinn- und Exit-Beteiligung– können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre).

Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus dem Genussrecht bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn der Emittent zum Zeitpunkt des Zahlungsverlangens zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies zu werden droht. Die Ansprüche des*der Anlegers*in wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann dazu führen, dass diese Ansprüche bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind.

Die Nachrangforderungen des*der Anlegers*in treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber den folgenden Forderungen zurück: Der qualifizierte Rangrücktritt besteht gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger*innen des Emittenten sowie gegenüber sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen. Der*Die Anleger*in wird daher mit seinen*ihren Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger*innen des Emittenten berücksichtigt.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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